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Stichwort English Beschreibung
Möblierter Wohnraum furnished accommodation/ housing Wohnraum, den der Vermieter ganz oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat. Der Vermieter muss nach dem Mietvertrag zur Möblierung verpflichtet sein. Auf die tatsächliche Möblierung kommt es nicht an. Für möblierten Wohnraum gelten vom allgemeinen Wohnraummietrecht abweichende Vorschriften, wenn er als Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung vermietet und nicht zum dauernden Gebrauch an den Mieter mit seiner Familie oder anderen Personen überlassen ist, mit denen der Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt.

Die Abweichungen bestehen in folgendem:
  • Abgekürzte Kündigungsfristen (spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats),
  • fehlender Kündigungsschutz, (das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung ist ausgeschlossen),
  • Nichtanwendbarkeit der Vorschriften über die Mieterhöhung (z.B. kein Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Mieterhöhung, § 561 BGB),
  • Nichtanwendbarkeit der Regeln über den Mieterschutz bei Umwandlung der Mietwohnung in Eigentumswohnung.